Code of Regulatoren: Leitlinien für Recht, Bildung und Gemeinschaft im Zeichen von Resonanz und Freiheit
Erkenntnis unserer Verantwortung als Gäste auf der Erde und der Notwendigkeit, rechtliche, gesellschaftliche und bildende Rahmen so zu gestalten, dass sie die individuelle und kollektive Entfaltung, Resonanz und nachhaltige Entwicklung ermöglichen, verpflichtet uns zu folgenden Grundregeln für die Gestaltung von „Regulatoren“:
§1 Gesetze, Bildungsstandards und gesellschaftliche Normen sind stets so zu formulieren und anzuwenden, dass sie die unverfügbare Freiheit des Denkens, Träumens, Fühlens und kreativen Handelns respektieren.
§2 Regulatoren sind so zu gestalten, dass sie Begegnung, Dialog, kulturelle Vielfalt und gegenseitige Inspiration fördern, statt Gleichmacherei oder Normierung zu erzwingen.
§3 Bildungsregeln sollen Entwicklung, Entdecken, Irrtum und Selbstentfaltung ermöglichen. Prüfungen dienen Entwicklung – nicht Selektion oder Ausgrenzung.
§4 Beschränkungen, Regeln und Sanktionen dürfen nur im Sinn des Schutzes von Freiheit, Würde, Umwelt und Gemeinwohl gesetzt werden und sind auf das unbedingt Notwendige zu begrenzen.
§5 Jede betroffene Person oder Gemeinschaft erhält Mitspracherechte bei der Gestaltung und Weiterentwicklung von Regulatoren, insbesondere im Bildungs- und Kulturbereich.
§6 Die Gründe, Ziele und Wirkungen jeder Regelung sind für alle nachvollziehbar, überprüfbar und zugänglich zu machen.
§7 Regulatoren unterliegen regelmäßiger Prüfung im Lichte neuer Erkenntnisse, Resonanzen und gesellschaftlicher Veränderungen.
§8 Zwischen äußeren Regeln und den geschützten inneren, geistigen, spirituellen Räumen ist strikt zu unterscheiden. Kein Regulator darf das unantastbare Feld der Gedanken-, Traum- und Religionsfreiheit verletzen.
Schlussklausel:
Jeder Regulator ist Werkzeug, nicht Selbstzweck. Ziel aller rechtlichen und gesellschaftlichen Rahmen muss es sein, Resonanz, Freiheit, menschliche Entwicklung und die Bewahrung der Erde in Einklang zu halten – Wandel ist Prinzip, Lebendigkeit das Ziel.