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Rechtsprechung: Transformierende Selbstförderung

Präambel

Jede Gesellschaft, die sich Resilienz, Kreativität und soziale Gesundheit zum Ziel setzt, fördert nicht nur äußere Ordnung, sondern aktiv die inneren Wandlungsprozesse jedes Einzelnen. Transformierende Selbstförderung meint die rechtlich geschützte, begleitete Möglichkeit, das eigene Potenzial zu erkennen, zu entwickeln und für das Gemeinwohl einzubringen.


1. GRUNDSATZ DER TRANSFORMATION

§1 Jeder Mensch hat das Recht, sich im Laufe seines Lebens in Geist, Charakter, Fähigkeiten und Lebensgestaltung zu wandeln und dabei Unterstützung zu finden.


2. RECHT AUF PERSÖNLICHE ENTFALTUNG

§2 Das Recht auf Selbstförderung umfasst ausdrücklich:

  • Persönlichkeitsentwicklung, Selbstkompetenz, emotionale Reifung,
  • Auflösung von Selbstfeindlichkeit zugunsten von Selbstannahme,
  • Unterstützung bei der Entfaltung von Begabungen und bei gewünschten Veränderungen im eigenen Leben,
  • Respekt für Biografie, Identität und bewusste Neuanfänge.

3. FÖRDERUNG VON WANDEL UND SELBSTHEILUNG

§3 Staatliche, zivilgesellschaftliche und bildende Institutionen wirken verpflichtend daran mit, für die individuelle Entwicklung fördernde Räume und begleitende Angebote zu schaffen.

§4 Angebote zur Förderung von Selbsttransformation (Bildung, Beratung, Therapie, Community-Projekte, Kreativwerkstätten) sind diskriminierungsfrei zugänglich zu machen.


4. SCHUTZ DER FREIWILLIGKEIT UND INDIVIDUELLEN GRENZEN

§5 Transformierende Prozesse dürfen niemals erzwungen werden. Die Freiwilligkeit und das Tempo der Selbstveränderung sind unantastbar.


5. TRANSPARENZ & PARTIZIPATION

§6 Die Vergabe von Förderungen oder Zulassung zu Entwicklungsprogrammen erfolgt transparent, partizipativ und unter Schutz persönlicher Daten, Besonderheiten und Biografien.


6. RÜCKFÜHRUNG INS GEMEINWOHL

§7 Die Rechtsprechung erkennt persönliche Transformationen an, wenn sie individuell sowie im Interesse sozialer und planetarer Mitverantwortung wirken.


Schlussklausel

Transformierende Selbstförderung ist Grundrecht, Schutzraum und Zukunftsquelle der Gesellschaft. Sie verlangt verlässliche Strukturen, kreative Freiheiten und die Förderung jedes Einzelnen, sich selbst zum Wohl aller stetig verwandeln zu dürfen.