2424 var TEXTE = {
2525 /* ===== Geldkonten ==================================================== */
2626 '1600' : 'Bargeldbestand der GmbH. Jede Bareinnahme und -ausgabe läuft über dieses Konto; ' +
27- 'der Saldo muss jederzeit dem gezählten Kassenbestand entsprechen (Kassensturzfähigkeit, ' +
28- '§ 146 Abs. 1 AO). Ein Haben-Saldo (negative Kasse) ist ein klassischer Buchführungsmangel.' ,
27+ 'Kasseneinnahmen und -ausgaben sind TÄGLICH aufzuzeichnen (§ 146 Abs. 1 AO), und der ' +
28+ 'Saldo muss jederzeit dem gezählten Bestand entsprechen (Kassensturzfähigkeit, gestützt ' +
29+ 'auf § 146 AO / § 238 HGB). Ein Haben-Saldo (negative Kasse) ist ein klassischer ' +
30+ 'Buchführungsmangel.' ,
2931 '1800' : 'Geschäftskonto der GmbH bei der Bank. Soll-Buchung = Geldeingang, Haben-Buchung = ' +
3032 'Geldausgang. Der Saldo soll dem Kontoauszug entsprechen — Grundlage des Bankimports.' ,
3133 '1460' : 'Verrechnungskonto für Geld, das zwischen eigenen Konten unterwegs ist (z. B. ' +
3941 'unverändert, solange das Stammkapital nicht erhöht oder herabgesetzt wird (§ 272 Abs. 1 HGB).' ,
4042 '2910' : 'Noch nicht eingeforderte ausstehende Einlagen auf das Stammkapital (Soll-Saldo). ' +
4143 'Sie werden offen vom gezeichneten Kapital abgesetzt — die Bilanz zeigt nur das ' +
42- 'eingeforderte Kapital (Nettomethode, § 272 Abs. 1 S. 2 HGB). Typische Gründungsbuchung: ' +
43- 'Bank + 2910 an 2900.' ,
44- '2920' : 'Zuzahlungen der Gesellschafter über das Stammkapital hinaus, z. B. ein Agio oder ' +
45- 'freiwillige Zuschüsse (§ 272 Abs. 2 HGB). Erhöht das Eigenkapital, ohne das Stammkapital ' +
46- 'zu verändern.' ,
44+ 'eingeforderte Kapital (Nettomethode, § 272 Abs. 1 S. 2 HGB). Typische Gründungsbuchung ' +
45+ 'bei TEILeinzahlung: Bank (eingezahlter Betrag) + 2910 (noch nicht eingeforderter Rest) ' +
46+ 'an 2900 — bei Volleinzahlung entfällt 2910.' ,
47+ '2920' : 'Zuzahlungen der GESELLSCHAFTER über das Stammkapital hinaus — ein Agio bei der ' +
48+ 'Anteilsausgabe oder andere freiwillige Gesellschafter-Zuzahlungen (§ 272 Abs. 2 Nr. 1 ' +
49+ 'und 4 HGB). Zuschüsse DRITTER (z. B. Fördermittel) gehören NICHT hierher, sondern in ' +
50+ 'die Erträge. Erhöht das Eigenkapital, ohne das Stammkapital zu verändern.' ,
4751 '2970' : 'Noch nicht verwendeter Gewinn aus Vorjahren. Bleibt stehen, bis die Gesellschafter' +
4852 'versammlung über die Verwendung beschließt — Ausschüttung, Rücklage oder erneuter ' +
4953 'Vortrag (§ 29 GmbHG).' ,
5862 'steuerliche Rücklagen (z. B. § 6b EStG) mit dem Steuerberater abstimmen.' ,
5963
6064 /* ===== Anlagevermögen =============================================== */
61- '0135' : 'Gekaufte Software und Lizenzen mit mehrjähriger Nutzung. Wird aktiviert und über ' +
62- 'die Nutzungsdauer abgeschrieben (üblich 3 Jahre). Selbst entwickelte Software gehört ' +
63- 'nicht hierher (Aktivierungswahlrecht auf 0143, § 248 Abs. 2 HGB).' ,
65+ '0135' : 'Gekaufte Software und Lizenzen. Wird aktiviert und über die Nutzungsdauer ' +
66+ 'abgeschrieben — steuerlich darf für Standardsoftware seit dem BMF-Schreiben vom ' +
67+ '22.02.2022 eine Nutzungsdauer von nur 1 Jahr angesetzt werden (Wahlrecht; faktisch ' +
68+ 'Sofortabschreibung); handelsrechtlich und bei Individualsoftware gilt die tatsächliche ' +
69+ 'Nutzungsdauer (bisher oft 3 Jahre). Selbst entwickelte Software gehört nicht hierher ' +
70+ '(Aktivierungswahlrecht auf 0143, § 248 Abs. 2 HGB).' ,
6471 '0500' : 'Betriebs- und Geschäftsausstattung: Möbel, Geräte, Werkstatt- und Ladeneinrichtung. ' +
6572 'Aktivieren und über die Nutzungsdauer abschreiben (§ 253 Abs. 3 HGB).' ,
6673 '0520' : 'Firmenfahrzeuge (Pkw) im Anlagevermögen. Anschaffungskosten aktivieren, Nutzungs' +
6774 'dauer üblich 6 Jahre. Bei privater Nutzung durch Gesellschafter-Geschäftsführer an ' +
6875 '1-%-Regel bzw. Fahrtenbuch denken.' ,
6976 '0650' : 'Schreibtische, Regale, Bürotechnik und vergleichbare Einrichtung. Aktivieren und ' +
7077 'abschreiben; Gegenstände bis 800 € netto können sofort auf 6260 abgeschrieben werden.' ,
71- '0670' : 'Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffung bis 800 € netto, § 6 Abs. 2 EStG) — ' +
72- 'wahlweise hier sammeln oder direkt als Sofortaufwand auf 6260 buchen.' ,
78+ '0670' : 'Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 800 € netto (§ 6 Abs. 2 EStG): Regelfall ist ' +
79+ 'die SOFORT-Abschreibung als Aufwand auf 6260 (keine Aktivierung). Dieses Aktivkonto ' +
80+ 'wird nur genutzt, wenn GWG ausnahmsweise aktiviert und planmäßig abgeschrieben werden. ' +
81+ 'Daneben existiert das separate Sammelposten-Wahlrecht (§ 6 Abs. 2a EStG, 250–1.000 € ' +
82+ 'netto, pauschal 5 Jahre) — das ist ein eigenes Verfahren, nicht dieses Konto.' ,
7383 '0820' : 'Anteile an anderen Unternehmen, die dauerhaft gehalten werden, um Einfluss oder ' +
7484 'Erträge zu erzielen (§ 271 Abs. 1 HGB). Kern der Beteiligungs-/Holding-GmbH; Erträge ' +
7585 'daraus laufen auf 7000.' ,
126136 '3700' : 'Geschuldete Steuern, die bereits fällig oder angemeldet sind — v. a. die ' +
127137 'Umsatzsteuer-Zahllast nach Voranmeldung und einbehaltene Abzugsteuern. Abgrenzung: ' +
128138 'noch UNGEWISSE Steuern gehören als Rückstellung auf 3020/3030/3040.' ,
129- '3730' : 'Einbehaltene Lohn- und Kirchensteuer der Beschäftigten, die die GmbH bis zum ' +
130- '10. des Folgemonats ans Finanzamt abführt (§ 41a EStG).' ,
139+ '3730' : 'Einbehaltene Lohn- und Kirchensteuer der Beschäftigten, abzuführen bis zum 10. ' +
140+ 'nach Ablauf des Anmeldungszeitraums (§ 41a EStG) — je nach Vorjahres-Lohnsteuersumme ' +
141+ 'monatlich, vierteljährlich oder jährlich.' ,
131142 '3740' : 'Einbehaltene und Arbeitgeber-Anteile zur Sozialversicherung, fällig an die ' +
132143 'Krankenkassen (drittletzter Bankarbeitstag des Monats).' ,
133144 '3806' : 'Auf Ausgangsrechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer 19 % (§ 12 Abs. 1 UStG) — ' +
146157 '4860' : 'Miet- und Pachterlöse aus Grundbesitz — das Erlöskonto der Vermietungs-GmbH. ' +
147158 'Bei ausschließlicher Verwaltung eigenen Grundbesitzes an die erweiterte ' +
148159 'Grundstückskürzung denken (§ 9 Nr. 1 S. 2 GewStG).' ,
149- '7000' : 'Dividenden und Gewinnanteile aus Beteiligungen (Konto 0820). Bei Beteiligungen ' +
150- 'ab 10 % sind sie körperschaftsteuerlich zu 95 % steuerfrei (§ 8b KStG).' ,
160+ '7000' : 'Dividenden und Gewinnanteile aus Beteiligungen (Konto 0820). Für eine GmbH ' +
161+ 'grundsätzlich zu 95 % körperschaftsteuerfrei (§ 8b Abs. 1, 5 KStG) — ABER: Liegt die ' +
162+ 'Beteiligung zu Jahresbeginn unter 10 %, sind die Dividenden als Streubesitz VOLL ' +
163+ 'steuerpflichtig (§ 8b Abs. 4 KStG). Für die Gewerbesteuer gilt eine eigene ' +
164+ '15-%-Grenze (§ 9 Nr. 2a GewStG).' ,
151165 '7100' : 'Zinsen aus Bankguthaben, Darlehen und Verzugszinsen (GuV-Finanzergebnis).' ,
152166
153167 /* ===== Aufwendungen (Klasse 5/6/7) ================================== */
161175 'Arbeitslosenversicherung) und Umlagen — Personalnebenkosten.' ,
162176 '6220' : 'Planmäßige Abschreibung der Sachanlagen über die Nutzungsdauer ' +
163177 '(§ 253 Abs. 3 HGB); steuerlich nach den amtlichen AfA-Tabellen.' ,
164- '6260' : 'Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter bis 800 € netto im Jahr ' +
165- 'der Anschaffung (§ 6 Abs. 2 EStG) — statt Aktivierung und mehrjähriger AfA.' ,
178+ '6260' : 'Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter bis 800 € netto im Jahr der ' +
179+ 'Anschaffung — ein STEUERLICHES Wahlrecht (§ 6 Abs. 2 EStG), das bei kleinen Beträgen ' +
180+ 'regelmäßig auch handelsrechtlich übernommen wird (Wesentlichkeit) — statt Aktivierung ' +
181+ 'und mehrjähriger AfA.' ,
166182 '6300' : 'Auffangkonto für betriebliche Aufwendungen ohne spezielleres Konto (Hosting, ' +
167183 'Software-Abos, Kleinmaterial). Besser spezifische Konten nutzen, wo vorhanden — ' +
168184 'das hält BWA und GuV aussagekräftig.' ,
189205 '7300' : 'Zinsen und ähnliche Aufwendungen für Darlehen, Kontokorrent und ' +
190206 'Gesellschafterdarlehen (GuV-Finanzergebnis). Bei hohen Zinslasten die ' +
191207 'Zinsschranke und die gewerbesteuerliche Hinzurechnung (§ 8 Nr. 1 GewStG) beachten.' ,
192- '7600' : 'Körperschaftsteuer-Aufwand des Geschäftsjahres (15 % bis 2027, danach stufenweise ' +
193- 'sinkend). Buchung meist gegen die Rückstellung 3020/3040. KSt ist keine ' +
194- 'Betriebsausgabe im steuerlichen Sinn (§ 10 Nr. 2 KStG) — die Korrektur erfolgt ' +
195- 'außerbilanziell.' ,
208+ '7600' : 'Körperschaftsteuer-Aufwand des Geschäftsjahres. Satz: 15 % bis VZ 2027, ab 2028 ' +
209+ 'jährlich ein Prozentpunkt weniger bis 10 % ab 2032 (§ 23 Abs. 1 KStG i. d. F. des ' +
210+ 'steuerlichen Investitionssofortprogramms 2025). Buchung meist gegen die Rückstellung ' +
211+ '3020/3040. KSt ist keine Betriebsausgabe im steuerlichen Sinn (§ 10 Nr. 2 KStG) — ' +
212+ 'die Korrektur erfolgt außerbilanziell.' ,
196213 '7608' : 'Solidaritätszuschlag: 5,5 % auf die festgesetzte Körperschaftsteuer.' ,
197214 '7610' : 'Gewerbesteuer-Aufwand (Messzahl 3,5 % × Hebesatz der Gemeinde). Wie die KSt ' +
198215 'steuerlich nicht abziehbar (§ 4 Abs. 5b EStG); Rückstellung auf 3030.' ,
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214231 return { erklaerung : erklaerung , hatErklaerung : hatErklaerung , nummern : nummern } ;
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232+ } ) ;
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