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# Satzung der "Ruby User Group Hamburg e.V."

## § 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

1. Der Verein führt den Namen "Ruby User Group Hamburg". Nach der Eintragung in das Vereinsregister führt er den Zusatz "e.V.".

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Hamburg kann verwirrend sein

@rubiii rubiii Aug 14, 2025

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@JoschkaSchulz Wie meinst du? Was war noch das Argument? Oder was wären Alternativen?

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Ne ich finde es okay ich wollte nur ein paar Sachen mit Dokumentieren, habe leider nicht alles auf dem Smartphone geschafft :) Ich meine das solange es in Hamburg ist ist alles okay, aber wenn wir uns doch einmal öffnen kann es irritierend sein. Ich finde den Namen aber auch voll okay.

2. Der Verein hat seinen Sitz in Hamburg.
3. Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

## § 2 Zweck und Gemeinnützigkeit

1. Zweck des Vereins ist die Förderung der Volks- und Berufsbildung im Bereich der Informationstechnologie, insbesondere rund um die Programmiersprache Ruby.
2. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Organisation und Durchführung von regelmäßigen Treffen (Meetups), Vorträgen, Workshops und den öffentlichen Austausch von Wissen und Erfahrungen.
3. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
4. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
5. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

## § 3 Erwerb der Mitgliedschaft

1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden, die seine Ziele unterstützt.
2. Die Mitgliedschaft muss gegenüber dem Vorstand schriftlich beantragt werden. Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.

## § 4 Beendigung der Mitgliedschaft

1. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.
2. Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Geschäftsjahres.

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schriftlich vs textform

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Hast du hierzu noch die Begründung?

3. Ein Ausschluss kann nur aus wichtigem Grund durch Beschluss der Mitgliederversammlung erfolgen.

## § 5 Mitgliedsbeiträge
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Es werden Mitgliedsbeiträge erhoben. Über die Höhe und Fälligkeit entscheidet die Mitgliederversammlung.
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Der Vorstand kann in begründeten Fällen den Mitgliedsbeitrag ganz oder teilweise erlassen oder stunden.
# Rechte und Pflichten der Mitglieder

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* Jedes Mitglied hat das Recht, an den Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen und das Stimmrecht in der Mitgliederversammlung auszuüben.
* Jedes Mitglied ist verpflichtet, die Ziele des Vereins nach Kräften zu unterstützen und die festgelegten Mitgliedsbeiträge rechtzeitig zu zahlen.
## § 6 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.

## § 7 Der Vorstand

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Kassenwart ergänzen

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Welche Aufgaben und Befugnisse wollen wir denn konkrete festschreiben? Wenn man das googelt, kann das potentiell ne ganze Menge sein, was so ein Kassenwart machen muss.

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gibt es ggf. eine Mustersatzung für diesen Part? Ich denke das wird ja überall ungefähr gleich sein.

@skorbut skorbut Aug 17, 2025

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Ich hatte vergangenes Jahr einmal chatgpt befragt (ist auch im discord channel). Dort sah der Vorstandsabsatz so aus:

### §8 Der Vorstand
1. Der Vorstand besteht aus:
   - dem/der 1. Vorsitzenden,
   - dem/der 2. Vorsitzenden,
   - dem/der Schatzmeister*in.
2. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Wiederwahl ist zulässig.
3. Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins ehrenamtlich und vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Der/die 1. Vorsitzende und der/die 2. Vorsitzende sind jeweils einzeln vertretungsberechtigt.
4. Der Vorstand ist verantwortlich für die Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung und die Verwaltung der Vereinsmittel.

Eine weitere Konkretisierung zu den Aufgaben des Kassenwartes, war dort aber nicht enthalten.

@rubiii rubiii Aug 18, 2025

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Haben wir denn eine Person, die sich das definitiv zutraut? Will das hier nicht abschieben, aber fänd dann deren Meinung schon wichtig.

Ps. Schatzmeister*in klingt imho so viel besser als Kassenwart*in

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Soweit ich weiß hatten wir schöne eine freiwillige die sagte sie macht es wenn es kein anderer macht ;)

Können das ja auch Gemwart nennen ;)


1. Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der 1. Vorsitzenden und dem/der 2. Vorsitzenden.
2. Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln zur Vertretung des Vereins berechtigt.
3. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Er bleibt jedoch bis zur Neuwahl im Amt.

## § 8 Die Mitgliederversammlung

1. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt. Sie wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen schriftlich oder per E-Mail unter Angabe der Tagesordnung einberufen.

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Hier dann vlt. auch eher textform statt schriftlich?

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Suggested change
1. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt. Sie wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen schriftlich oder per E-Mail unter Angabe der Tagesordnung einberufen.
1. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt. Sie wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen in Textform oder per E-Mail unter Angabe der Tagesordnung einberufen.

Dann können wir das "per E-Mail" vermutlich auch rauslassen?

Suggested change
1. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt. Sie wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen schriftlich oder per E-Mail unter Angabe der Tagesordnung einberufen.
1. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt. Sie wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen in Textform unter Angabe der Tagesordnung einberufen.

2. Die Mitgliederversammlung fasst Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.
3. Für Satzungsänderungen ist eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen erforderlich.
4. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung muss einberufen werden, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder dies schriftlich/in Textforrm unter Angabe der Gründe beantragt.
5. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder anwesend ist.
6. Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:
* Wahl und Abberufung des Vorstands,
* Entgegennahme des Jahresberichts und Entlastung des Vorstands,
* Festsetzung der Mitgliedsbeiträge,
* Beschlussfassung über Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereins.

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## § 9 Auflösung des Vereins und Vermögensanfall

1. Die Auflösung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen beschlossen werden.
2. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für die Förderung der Volks- und Berufsbildung.
## § 10 Inkrafttreten

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Diese Satzung tritt mit der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.
---

[Ort], den [Datum der Gründung]

Unterschriften der Gründungsmitglieder
(Hier unterschreiben alle 7 oder mehr Gründungsmitglieder)