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feat: SATZUNG the first encounter #1
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| Original file line number | Diff line number | Diff line change | ||||||||
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| @@ -0,0 +1,69 @@ | ||||||||||
| # Satzung der "Ruby User Group Hamburg e.V." | ||||||||||
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| ## § 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr | ||||||||||
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| 1. Der Verein führt den Namen "Ruby User Group Hamburg". Nach der Eintragung in das Vereinsregister führt er den Zusatz "e.V.". | ||||||||||
| 2. Der Verein hat seinen Sitz in Hamburg. | ||||||||||
| 3. Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr. | ||||||||||
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| ## § 2 Zweck und Gemeinnützigkeit | ||||||||||
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| 1. Zweck des Vereins ist die Förderung der Volks- und Berufsbildung im Bereich der Informationstechnologie, insbesondere rund um die Programmiersprache Ruby. | ||||||||||
| 2. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Organisation und Durchführung von regelmäßigen Treffen (Meetups), Vorträgen, Workshops und den öffentlichen Austausch von Wissen und Erfahrungen. | ||||||||||
| 3. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. | ||||||||||
| 4. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. | ||||||||||
| 5. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. | ||||||||||
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| ## § 3 Erwerb der Mitgliedschaft | ||||||||||
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| 1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden, die seine Ziele unterstützt. | ||||||||||
| 2. Die Mitgliedschaft muss gegenüber dem Vorstand schriftlich beantragt werden. Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. | ||||||||||
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| ## § 4 Beendigung der Mitgliedschaft | ||||||||||
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| 1. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod. | ||||||||||
| 2. Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Geschäftsjahres. | ||||||||||
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Member
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Collaborator
Author
There was a problem hiding this comment. Choose a reason for hiding this commentThe reason will be displayed to describe this comment to others. Learn more. Hast du hierzu noch die Begründung? |
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| 3. Ein Ausschluss kann nur aus wichtigem Grund durch Beschluss der Mitgliederversammlung erfolgen. | ||||||||||
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| ## § 5 Mitgliedsbeiträge | ||||||||||
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| Es werden Mitgliedsbeiträge erhoben. Über die Höhe und Fälligkeit entscheidet die Mitgliederversammlung. | ||||||||||
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salzig marked this conversation as resolved.
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| Der Vorstand kann in begründeten Fällen den Mitgliedsbeitrag ganz oder teilweise erlassen oder stunden. | ||||||||||
| # Rechte und Pflichten der Mitglieder | ||||||||||
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| * Jedes Mitglied hat das Recht, an den Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen und das Stimmrecht in der Mitgliederversammlung auszuüben. | ||||||||||
| * Jedes Mitglied ist verpflichtet, die Ziele des Vereins nach Kräften zu unterstützen und die festgelegten Mitgliedsbeiträge rechtzeitig zu zahlen. | ||||||||||
| ## § 6 Organe des Vereins | ||||||||||
| Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung. | ||||||||||
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| ## § 7 Der Vorstand | ||||||||||
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Member
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Member
There was a problem hiding this comment. Choose a reason for hiding this commentThe reason will be displayed to describe this comment to others. Learn more. Welche Aufgaben und Befugnisse wollen wir denn konkrete festschreiben? Wenn man das googelt, kann das potentiell ne ganze Menge sein, was so ein Kassenwart machen muss.
Member
There was a problem hiding this comment. Choose a reason for hiding this commentThe reason will be displayed to describe this comment to others. Learn more. gibt es ggf. eine Mustersatzung für diesen Part? Ich denke das wird ja überall ungefähr gleich sein. There was a problem hiding this comment. Choose a reason for hiding this commentThe reason will be displayed to describe this comment to others. Learn more. Ich hatte vergangenes Jahr einmal chatgpt befragt (ist auch im discord channel). Dort sah der Vorstandsabsatz so aus: Eine weitere Konkretisierung zu den Aufgaben des Kassenwartes, war dort aber nicht enthalten.
Member
There was a problem hiding this comment. Choose a reason for hiding this commentThe reason will be displayed to describe this comment to others. Learn more. Haben wir denn eine Person, die sich das definitiv zutraut? Will das hier nicht abschieben, aber fänd dann deren Meinung schon wichtig. Ps. Schatzmeister*in klingt imho so viel besser als Kassenwart*in
Member
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| 1. Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der 1. Vorsitzenden und dem/der 2. Vorsitzenden. | ||||||||||
| 2. Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln zur Vertretung des Vereins berechtigt. | ||||||||||
| 3. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Er bleibt jedoch bis zur Neuwahl im Amt. | ||||||||||
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| ## § 8 Die Mitgliederversammlung | ||||||||||
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| 1. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt. Sie wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen schriftlich oder per E-Mail unter Angabe der Tagesordnung einberufen. | ||||||||||
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Member
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Collaborator
Author
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Suggested change
Dann können wir das "per E-Mail" vermutlich auch rauslassen?
Suggested change
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| 2. Die Mitgliederversammlung fasst Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. | ||||||||||
| 3. Für Satzungsänderungen ist eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen erforderlich. | ||||||||||
| 4. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung muss einberufen werden, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder dies schriftlich/in Textforrm unter Angabe der Gründe beantragt. | ||||||||||
| 5. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder anwesend ist. | ||||||||||
| 6. Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben: | ||||||||||
| * Wahl und Abberufung des Vorstands, | ||||||||||
| * Entgegennahme des Jahresberichts und Entlastung des Vorstands, | ||||||||||
| * Festsetzung der Mitgliedsbeiträge, | ||||||||||
| * Beschlussfassung über Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereins. | ||||||||||
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| ## § 9 Auflösung des Vereins und Vermögensanfall | ||||||||||
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| 1. Die Auflösung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen beschlossen werden. | ||||||||||
| 2. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für die Förderung der Volks- und Berufsbildung. | ||||||||||
| ## § 10 Inkrafttreten | ||||||||||
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| Diese Satzung tritt mit der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft. | ||||||||||
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| [Ort], den [Datum der Gründung] | ||||||||||
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| Unterschriften der Gründungsmitglieder | ||||||||||
| (Hier unterschreiben alle 7 oder mehr Gründungsmitglieder) | ||||||||||
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Hamburg kann verwirrend sein
Uh oh!
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@JoschkaSchulz Wie meinst du? Was war noch das Argument? Oder was wären Alternativen?
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Ne ich finde es okay ich wollte nur ein paar Sachen mit Dokumentieren, habe leider nicht alles auf dem Smartphone geschafft :) Ich meine das solange es in Hamburg ist ist alles okay, aber wenn wir uns doch einmal öffnen kann es irritierend sein. Ich finde den Namen aber auch voll okay.